- País
- Alemania
- Localidad
- Usingen
- Inmuebles de inversión
- Fincas
- Equipo
- Estándar
- Referencia interna
- 896
Voll erschlossenes Baugrundstück.
Bebauung gemäß gültigem Bebauungsplan:
– Allgemeimes Wohngebiet
– Grundflächenzahl: 0,4
– Geschossflächenzahl: 0,7
– 2 Vollgeschosse!!! möglich.
LAGE:
Ortskernlage in Inheiden, einem Ortsteil dicht an der Kernstadt von Hungen gelegen mit ca. 1.100 Einwohnern. Der Stadtteil ist wegen des hohen Freizeitwerts sehr beliebt: Seen, Sportplatz, Joggen, Radfahren, Wandern … und weitere Erholungs- und Freizeitangebote.
Kindergarten fußläufig. Grundschule und Gesamtschule befinden sich in der Kernstadt (Bustransfer). Haltestelle direkt vor dem Grundstück.
MIKRO- UND MAKROUMGEBUNG:
Die Stadt Hungen liegt im südöstlichen Teil des Landkreises Gießen, an der Grenze zwischen Wetterau und Vogelsberg. Hungen grenzt an Laubach, Nidda, Wölfersheim, Echzell, Münzenberg und Lich.
STADTTEILE:
Bellersheim, Inheiden, Rodheim, Rabertshausen, Nonnenroth, Langd, Obbornhofen, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe und Villingen.
VERKEHRSANBINDUNGEN:
Gute Verkehrsanbindungen zur A45 und A5.
FREIZEIT:
Seen, grosses Freibad, Tennisanlagen, Reitverein, Radfahrverein, Sportvereine, etc.
KLEINE GESCHICHTE:
Urkundlich wurde die Kernstadt erstmals am 28. Juli 782 als Schenkung Kaiser Karls des Großen an das Stift Hersfeld erwähnt. Dieses baute die Schenkung zusammen mit den umliegenden Ortschaften und Rodungen zur so genannten „hersfeld’schen Mark“ aus. Die Klostervogtei gelangte dann unter die Herrschaft der Münzenberger und fiel später an die Falkensteiner. Für das Jahr 1320 ist die Pfarrkirche in einem Lehensbrief bezeugt. Kaiser Karl IV. verlieh am 20. April 1361 die Stadtrechte. Durch eine Erbschaft kam Hungen am 24. Mai 1419 an die Grafen zu Solms, denen am 24. Mai 1469 durch Kaiser Friedrich III. ein Marktrecht für die Zeit vom 28. Oktober bis zum 11. November verliehen wurde. Hieraus entwickelte sich der traditionelle Allerheiligenmarkt. Von 1602 bis 1693 war Hungen durch Erbteilung eine selbstständige Grafschaft, gelangte danach an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und mit dieser zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter die Souveränität des Großherzogtums Hessen.

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